WILHELM-GEIBEL-SCHULE

 

Einschulung 2024 - Information zum Ablauf:
unter Vorbehalt der weiteren Entwicklung in der Corona-Pandemie

 

Kinder, die in der Zeit vom 02.07.2017 bis 01.07.2018 geboren sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2024/25 schulpflichtig.

 

Die Daten dieser Kinder werden der zuständigen Grundschule vom Einwohnermeldeamt ca. Ende Januar / Anfang Februar 2023 mitgeteilt.

 

Die Erziehungsberechtigen sind verpflichtet, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule ihres Wohnbezirks*) anzumelden (§67 Abs. 1 S.2 HSchG).

 

Die Wilhelm-Geibel-Schule lädt die Erziehungsberechtigten mit ihrem Kind schriftlich zum individuellen Anmeldetermin ab ca. Anfang März in der Schule ein.

 

Kinder, die nach dem 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, sofern sie schulreif sind.

 

Die Feststellung zur Schulreife erfolgt in drei Schritten
(
Anmeldung/Schuleingangsuntersuchung/Kennenlerntag):

 

  • Bei der ANMELDUNG in der Grundschule (ab März 2023) sind die deutschen Sprachkenntnisse des Kindes festzustellen. Sollten diese nicht ausreichen, bieten wir den Besuch unseres Vorlaufkurses ab August 2023 an. Dort lernen die Kinder auf spielerische Weise wichtige Grundfertigkeiten in der deutschen Sprache, die sie bei Schuleintritt benötigen.

 

  • Zwischen November 2023 bis Juni 2024 findet die schulärztliche SCHULEINGANGSUNTERSUCHUNG durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (KJÄD) des Main-Kinzig-Kreises an unserer Schule statt. Zu dem Termin werden die Erziehungsberechtigten mit ihrem Kind von der Wilhelm-Geibel-Schule schriftlich eingeladen.

 

  • Im Frühling 2024 findet außerdem ein KENNENLERNTAG in Gruppen von jeweils 7-10 Schulanfängern in unserer Schule statt. Die Kinder und Eltern werden zeitnah hierzu schriftlich eingeladen.

 

Nach diesen drei Terminen an unserer Schule werden die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert, ob Ihr Kind schulfähig ist und eingeschult werden kann oder vorerst eine Vorklasse besuchen sollte.

 

*) nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen können Kinder die Grundschule eines anderen Wohnbezirks besuchen. Hierzu muss dies durch die Erziehungsberechtigten nach der Anmeldung bei der Schule des Wohnbezirks mit dem Formular „Antrag auf Gestattung des Besuchs einer anderen als der zuständigen Grundschule“ (Gestattungsantrag) beantragt werden.